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Einzelobjektvertrag
Relevant für: Architekten, Bauingenieure, Bautechniker, Innenarchitekten, Beratende Ingenieure, Garten- und Landschaftsarchitekten
Berechnungsgrundlage: anrechenbare Baukosten
Selbstbeteiligung: 2.500,- €, 5.000,- €, 10.000,- €
Beispiel für den Umfang der Architektenhaftpflicht für Einzelobjekte
1. Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatzansprüche Dritter wegen
Personenschäden, Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen.
sonstiger Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
bei Sachschäden handelt es sich um die Beschädigung oder Vernichtung von fremden Sachen, bei Vermögensschäden um eine Vermögensbeeinträchtigung, die weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden entstanden ist.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Folgen von Fehlern bei der
– Planung
– konstruktiven Bearbeitung (z. B. statische Berechnung)
– Beratung
– Objektüberwachung
– Begutachtung
Versichert sind u. a. alle Tätigkeiten, die nach der HOAI abgerechnet werden können. Dazu gehören auch:
– städtebauliche Leistungen,
– landschaftsplanerische Leistungen,
– Gutachter- und Sachverständigentätigkeiten.
2. Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, den Ersatz der Entschädigung sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche des Geschädigten.
3. Mitversichert sind bedingungsgemäß
Schäden am Bauwerk
Unter „Schäden am Bauwerk“ wird auch ein Mangel am Bauwerk verstanden, ohne dass der Bau in seiner Substanz beeinträchtigt sein muss, z. B. mangelnde Wärmedämmung.
Beteiligung an Arbeitsgemeinschaften (Argen)
Mitversichert ist das Haftpflicht-Risiko aus der Teilnahme an Argen und Planungsringen, und zwar bei
– Los-Argen beschränkt auf das Haftpflicht-Risiko der dem Versicherungsnehmer zugeteilten Aufgaben bis zur Höhe der Versicherungssummen.
– Quoten-Argen wird die Ersatzpflicht des Versicherers und die Versicherungssumme auf die Quote begrenzt, mit der der Versicherungsnehmer an der Arge beteiligt ist.
Auslandsschäden
Mitversichert sind Schäden innerhalb der Länder der Europäischen Union zzgl. der Schweiz auf Grundlage des deutschen oder des jeweiligen ausländischen Schadenersatzrechts.
Rechtsschutz und Kostenübernahme bei Schlichtungsverfahren vor Architektenkammern (ohne Rechtsanwaltskosten)
Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach der Baustellenverordnung
Die Beratungstätigkeit gemäß Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
Die Verwendung von Bausoftware für planerische Elemente
Versicherungsschutz bei historischen Gebäuden, die unter das Denkmalschutzgesetz fallen
Die Leistungen der Projektsteuerung im Sinne § 31 HOAI
Spezielle Straf-Rechtsschutzversicherung
– Mitversicherung von Verteidigungskosten aus einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren
– Kostenübernahme von Gerichtskosten und Sachverständigengutachten
– Kostenübernahme der Honorare für Rechtsanwälte und Sachverständige
– Versicherungsschutz für Verfahren innerhalb Europas
– Kein Selbstbehalt
Schäden durch Umwelteinwirkung
auf Boden, Luft oder Wasser (einschl. Gewässer) und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden, sofern die Umwelteinwirkung nicht ausgeht von
– einer Anlage gemäß BlmSchG, KrW-/AbfG, UmweltHG, WHG (mit Ausnahme des Heizöltanks auf dem Betriebsgrundstück des Versicherungsnehmers) oder
– von einem Grundstück des Versicherungsnehmers, das bereits vor Beginn des Vertrages bzw. zum Zeitpunkt seines Kaufs oder seiner Inbesitznahme durch den Versicherungsnehmer mit schädlichen Stoffen belastet war oder ist.
Beschäftigung nicht im Angestelltenverhältnis stehender Mitarbeiter (freie Mitarbeiter)
Vergabe von Aufträgen an selbständige Büros
Besitz und Verwendung von Röntgeneinrichtungen zu Untersuchungs- und Prüfzwecken sowie von Laser- und Maseranlagen